Der europäische Gewässerschutz wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch über 30 Richtlinien geprägt, die sich aber nur sektoral mit einzelnen Aspekten befassten (z.B. die Kommunalabwasser-, die Trinkwasser- oder die Badegewässerrichtlinie). Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie schafft einen einheitlichen Ordnungsrahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik. Damit liegt eine neue Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in Europa vor.
Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen:
- Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien (nach 7 bzw. 13 Jahren) und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen.
- Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer sowie im Grundwasser, innerhalb von 15 Jahren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Für künstliche oder durch Einwirkungen von Menschen erheblich veränderte Gewässer können hinsichtlich der Ökologie geringere Anforderungen, „das gute ökologische Potential“, gelten.
Die Richtlinie enthält für die Gewässerbewirtschaftung auch in Deutschland wichtige neue Instrumente:
- Die EG-WRRL ist eine Nachhaltigkeitsrichtlinie – den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Menschen sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten ist Rechnung zu tragen.
Die Gewässer sind Flussgebiets bezogen zu bewirtschaften, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Ausschlaggebend sind somit nicht mehr Staats- und Ländergrenzen, sondern die Grenzen der hydrologischen Einzugsgebiete. Die meisten der für Deutschland relevanten 10 Flussgebietseinheiten (Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Eider, Oder, Schlei/Trave und Warnow/Peene ) liegen in den Hoheitsgebieten mehrerer Länder, EU-Mitgliedstaaten oder -beitrittsstaaten. Niedersachsen liegt in den Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein; keine dieser Flussgebieteinheiten kann allein von Niedersachsen bewirtschaftet werden.